Jakob Zenzmaier

Kapitel

Verbotene Kriegsmittel: Dumdum-Geschosse und Giftgaseinsatz

Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“ So steht es im Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung. Dass die Kriegsteilnehmer – vom einzelnen Soldaten bis zu den Befehlshabern – hier zuweilen ‚freizügiger‘ agierten als dies das Kriegsrecht erlaubte, zeigt der Einsatz von Dumdum-Geschossen und Giftgas.

Kapitel

Kriegsgefangenschaft. Das Recht, mit „Menschlichkeit behandelt zu werden“

Im Verlauf des Ersten Weltkrieges gerieten je nach Schätzung zwischen 7 und 8,5 Millionen Soldaten in Kriegsgefangenschaft. Die Gefangenen standen laut Haager Landkriegsordnung unter besonderem Schutz. Generell besaßen sie das Recht, mit „Menschlichkeit“ behandelt zu werden. Doch trotz einer Reihe kodifizierter Ver- und Gebote fanden Hunderttausende von ihnen den Tod. Die Chance, die Gefangenschaft zu überleben, variierte dabei in den verschiedenen Ländern beträchtlich.

Kapitel

Die Kriegsverbrechen der k. u. k. Armee. Zwischen Soldateska und Standgericht

Die k. u. k. Armee verfolgte – getrieben von Ressentiments und Spionageverdacht – Teile der eigenen Bevölkerung als „inneren Feind“. Aber auch bei der militärischen Invasion fielen abertausende Zivilisten den Gewalttaten der Soldaten zum Opfer. Neben den Kriegsverbrechen der marodierenden Soldaten zeichnete sich auch die habsburgische Militärjustiz durch eine unrühmliche ‚Effizienz‘ aus.

Kapitel

Russlands „innere Feinde“. Jüdische und deutsche Minderheiten an der Ostfront

Während des Ersten Weltkriegs richtete sich die internationale Aufmerksamkeit und propagandistische Empörung – schon aufgrund des völkerrechtswidrigen Einmarsches in Belgien – auf die deutschen Kriegsverbrechen an der Westfront. Dies führte dazu, dass die Verbrechen an anderen Kriegsschauplätzen meist wenig Beachtung fanden,  obwohl deren Ausmaß an der Ost- und Südfront das der Westfront weit übertraf.

Kapitel

Die Westfront. Franktireur-Psychosen und der Krieg gegen die Zivilbevölkerung

Während der deutschen Invasion in Belgien und Frankreich kam es wiederholt zu massiven Übergriffen auf die dortige Zivilbevölkerung. Hierauf setzte eine Massenflucht ein. Über 4 Millionen Zivilisten suchten vor der deutschen Armee Schutz im Hinterland. Die Ängste der Bevölkerung waren dabei nicht unbegründet.

Kapitel

Der Erste Weltkrieg und das geltende Kriegsrecht

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts versuchte man ein schriftlich fixiertes und allgemein anerkanntes Kriegsrecht zu schaffen. Erste Erfolge zeigten sich in den Jahren um die Jahrhundertwende. Das allgemein anerkannte Kriegsrecht zur Zeit des Ersten Weltkriegs bildeten die Genfer Konvention (1906) und die Haager Landkriegsordnung (1907).

Kapitel

Das Kriegsvölkerrecht. Genese einer Verrechtlichung

Wann ist es rechtens, einen Krieg zu führen und was ist gerecht in einem Krieg? Diese Fragen muten in Anbetracht des enormen Leides, das Kriege mit sich bringen, pharisäerhaft an. Und doch: Kriege fanden nie im völlig rechtsfreien Raum statt. Das Gegenteil ist der Fall.

Thema

Die Militarisierung der Habsburgermonarchie

Bella gerant alii, tu felix Austria nube.

Nam quae Mars aliis, dat tibi diva Venus.

 

(Kriege führen mögen andere, du glückliches Österreich heirate. 

Denn was Mars anderen verschafft, gibt dir die göttliche Venus.)

Kapitel

Die Totalisierung des Militärs. Der Erster Weltkrieg und die Ausnahmeverfügungen

Der Beginn des Ersten Weltkrieges und die in diesem Zusammenhang in Kraft gesetzten Ausnahmeverfügungen führten zu einer bisher unbekannten Dimension der Militarisierung. Die staatsbürgerlichen Grundrechte wurden massiv beschnitten, Zensur und Propaganda kontrollierten die öffentliche Meinung, Wirtschafts- und Verwaltungskompetenzen verschoben sich in Richtung der Militärbehörden und die Militärjustiz griff in den zivilen Bereich ein.

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