Vom „öffentlichen Ärgernis“ zum Propagandawerkzeug: Staatliche Eingriffe und Lenkungsversuche im Film- und Kinowesen

Obwohl die Kinematographie immer populärer wurde und die Zahl der entsprechenden Lichtbilder-Vorführungen stetig zunahm, fehlte es lange an behördlichen Bestimmungen hinsichtlich der Aufführungsform und deren Inhalten. Proteste seitens zahlreicher um die öffentliche Moral besorgter Bürgerinnen und Bürger förderten den Ruf nach einem entsprechenden Regel- und Zensursystem. „Sündige“, allen voran „erotische“ Aufnahmen führten zur Beschlagnahme von Filmen und waren mit Anlass für die Entstehung einer Reformkinobewegung. Letztere setzte es sich zum Ziel, den „besseren“, „kulturell höher stehenden“ Film zu fördern, wogegen die Mehrheit des Publikums dem leichten Unterhaltungsfilm den Vorzug gab. Im Ersten Weltkrieg wurde der Film gezielt zu propagandistischen Zwecken eingesetzt. Die Organisation der Laufbild-Propaganda erfolgte über die Filmstelle des Kriegspressequartiers. Deren Nachfolgeinstitution in der Ersten Republik, die Staatliche Filmhauptstelle, zeigte in ihren Streifen auch die Folgen des Krieges auf.