Kriegsrecht und Kriegsverbrechen zur Zeit des Ersten Weltkriegs

Im Ersten Weltkrieg verstießen alle Konfliktparteien gegen das geltende Kriegsrecht. Insbesondere die Mittelmächte und das Russische Reich können hierbei auf eine besonders unrühmliche Geschichte zurückblicken. Zivilisten wurden deportiert, unter Androhung von Gewalt zur Zwangsarbeit verpflichtet, misshandelt, vergewaltigt, als Geiseln genommen, in fadenscheinigen Militärprozessen zum Tode verurteilt oder willkürlich erschossen. In Städten und Dörfern wurde geplündert und gebrandschatzt. Unverteidigte Orte wurden beschossen und ganze Landstriche systematisch verwüstet. Sich ergebende Soldaten ließ man aus manövertaktischen Gründen hinrichten. Kriegsgefangene wurden in Lagern vernachlässigt, misshandelt und zu schwerster Zwangsarbeit eingesetzt. Abertausende starben an Mangelernährung und Krankheit, durch harte und gefährliche Arbeit. Alle Konfliktparteien setzten zudem unerlaubte Kriegsmittel ein: Manipulierte Gewehrprojektile rissen schwer zu behandelnde Wunden in die Körper, tausende Soldaten wurden durch chemische Kampfstoffe erstickt und verätzt.