Sprachen- und Nationalitätenpolitik
Die Sprachenpolitik der Habsburgermonarchie wurde nicht nur durch die ethnische Vielfalt des Reiches, in dem eine Vielzahl Sprachen und Dialekten gesprochen wurde, beeinflusst, sondern auch durch die unterschiedliche Nationalitätenpolitik der beiden Reichshälften: Ungarn sah sich als zentralistischer Nationalstaat, der den anderssprachlichen Gruppen nur einen Minderheitenstatus zubilligte. Im Gegensatz dazu verstand sich die österreichische Reichshälfte als Nationalitätenstaat mit Gleichberechtigungsgrundsatz, wie er im Staatsgrundgesetz vom Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger festgelegt war, wo es hieß: „Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache“.