Ein Land zieht seine Grenze
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie entstanden in Ost- bzw. Mitteleuropa neue Nationalstaaten, über deren konkrete Grenzverläufe erst auf der Pariser Friedenskonferenz (18. Jänner 1919 bis 21. Jänner 1920) entschieden wurde. Seitens der am 12. November 1918 proklamierten Republik Deutschösterreich beanspruchte man die deutschsprachigen Landesteile Böhmens, Mährens und Schlesiens sowie Deutschwestungarn (das spätere Burgenland), Südtirol, die Untersteiermark und Kärnten. Da in diesen Gebieten aber auch TschechInnen, SlowenInnen, UngarInnen und ItalienerInnen siedelten, reklamierten auch Österreichs Nachbarstaaten diese Territorien. Die Unsicherheit über die künftige Staatszugehörigkeit verschärfte die Konflikte zwischen den einzelnen Nationalitäten. Der am 10. September 1919 von Staatskanzler Karl Renner unterzeichnete Friedensvertrag von Saint-Germain enthielt zwar klare Grenzbestimmungen, die 'Grenzfrage' konnte jedoch erst 1921 endgültig geklärt werden.