Mit der Ausrufung der Republik wurden dem habsburgischen Kaiserhaus und seinen Familienangehörigen jegliche Privilegien entzogen, die Beamtenschaft und die Mitglieder des Militärs vom Treueeid gegenüber dem Kaiser entbunden und die kaiserlichen Ministerien aufgelöst. Kaiser Karl betonte jedoch noch, bevor er Österreich im März 1919 verließ, in einem Manifest, dass für ihn die Beschlüsse der neuen Regierung „null und nichtig“ seien. Die neu gewählte Nationalversammlung reagierte auf diese Provokation mit einem Landesverweis und der Enteignung der kaiserlichen Familie. Gleichzeitig wurde mit dem Adelsaufhebungsgesetz das Führen von Adelstiteln verboten und unter Strafe gestellt.