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Verladung russischer Kriegsgefangener am Bahnhof von Stryj (Galizien), Foto, 1915

Aus: Der Weltkrieg in seiner rauhen Wirklichkeit, München 1926, S. 408

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  • Kapitel

    Kriegsgefangenschaft. Das Recht, mit „Menschlichkeit behandelt zu werden“

    Im Verlauf des Ersten Weltkrieges gerieten je nach Schätzung zwischen 7 und 8,5 Millionen Soldaten in Kriegsgefangenschaft. Die Gefangenen standen laut Haager Landkriegsordnung unter besonderem Schutz. Generell besaßen sie das Recht, mit „Menschlichkeit“ behandelt zu werden. Doch trotz einer Reihe kodifizierter Ver- und Gebote fanden Hunderttausende von ihnen den Tod. Die Chance, die Gefangenschaft zu überleben, variierte dabei in den verschiedenen Ländern beträchtlich.

  • Kapitel

    Folgen der Offensiven und Geländegewinne

    Zur „Vernichtungseffizienz“ kamen im Osten die demographischen Konsequenzen eines industriellen „Maschinenkrieges“ mit bislang unbekannten Massenmobilisierungseffekten. Dies schlug sich in langen Gefallenen-, Verwundeten- und Gefangenenlisten nieder. Der Bewegungskrieg zog außerdem die zivile Bevölkerung von schier unüberschaubar großen Kampfgebieten, Etappenräumen und Besatzungszonen in Mitleidenschaft.

  • Kapitel

    Die Situation der Kriegsgefangenen in Österreich-Ungarn

    Bereits im Spätsommer 1914 zeigte man sich in der 10. Abteilung des k. u. k. Kriegsministeriums, die sich mit den Kriegsgefangenenagenden befasste, vom raschen Anwachsen der Kriegsgefangenenzahlen überrascht. Immerhin befanden sich bis Ende des ersten Kriegsjahres rund 200.000 feindliche Heeresangehörige in der Hand der Donaumonarchie, womit die Militärbehörden vor neuen Herausforderungen standen.