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Massenexekutionen durch die k. u. k. Kriegsjustiz, Foto

Aus: Der Weltkrieg in seiner rauhen Wirklichkeit, München 1926, S. 416

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  • Kapitel

    Die Kriegsverbrechen der k. u. k. Armee. Zwischen Soldateska und Standgericht

    Die k. u. k. Armee verfolgte – getrieben von Ressentiments und Spionageverdacht – Teile der eigenen Bevölkerung als „inneren Feind“. Aber auch bei der militärischen Invasion fielen abertausende Zivilisten den Gewalttaten der Soldaten zum Opfer. Neben den Kriegsverbrechen der marodierenden Soldaten zeichnete sich auch die habsburgische Militärjustiz durch eine unrühmliche ‚Effizienz‘ aus.

  • Kapitel

    Krieg gegen die eigene Bevölkerung

    Die Armeen der kriegführenden Mächte betrachteten die im Frontgebiet verbliebenen Bewohner nicht selten als unerwünschte Störfaktoren. Die gesteigerte Nervosität und verstärkte „russophile“ Feindbilder im Gefolge der beginnenden Kampfhandlungen forderten daher auch an der Ostfront zahlreiche zivile Opfer. Eine Reihe von Befehlen ordnete das „rücksichtslose Vorgehen“ gegen „Verdächtige und mögliche Verräter“ an. Wer nicht „sofort ohne Schonung“ an Ort und Stelle „niedergemacht“ wurde, sah sich mit einer rigorosen Vertreibungspolitik konfrontiert.