Die enorme Zahl an verwundeten und infektionskranken Soldaten, die der Erste Weltkrieg hervorbrachte, erforderte eine detaillierte Organisation des Sanitätsdienstes an der Front und im Hinterland. Die Bestimmungen der k. u. k. Armee bezüglich der Abwicklung der Verwundetenversorgung wurden im Dienstbuch „Reglement für den Sanitätsdienst des k. u. k. Heeres“ festgelegt.
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