Das Parlament der österreichischen Reichshälfte wird auf unbestimmte Zeit vertagt und somit ausgeschaltet. Die Regierung herrscht mit Hilfes des "Notstandsparagrafen" und führt ein bürokratisch-autoritäres Regime ein.
Kaiser Karl hatte den autoritären Tendenzen in der Staatsführung und den Forderungen des allmächtigen Militärapparates nicht viel mehr entgegenzusetzen als seinen guten Willen.
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