Artikel 1 und 2 der neuen Verfassung von Deutschösterreich

Artikel 1

Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.

Artikel 2

Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

 

Skalnik, Kurt: Auf der Suche nach der Identität, in: Weinzierl, Erika/Skalnik, Kurt: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik, Graz/Wien/Köln 1983, 11-24, hier 11