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Österreichisch-Ungarisches Staatswappen mit der Devise „Indivisibiliter ac inseparabilter“ (Unteilbar und untrennbar)

Die oft beschworene Einheit war in der Realität jedoch von gravierenden Unterschieden, einer wachsenden Diskrepanz und gegenseitigen Entfremdung bedroht.

Verwendet bei

  • Entwicklung

    Die Doppelmonarchie: Cisleithanien & Transleithanien

    Die Österreichisch-Ungarische Doppelmonarchie war durch den Ausgleich von 1867 entstanden. Die Habsburgermonarchie hatte nun zwei Hauptstädte: Wien und Budapest. Die beiden Reichshälften waren durch eine gemeinsame Armee und eine gemeinsame Außenpolitik verbunden. Stärkstes Bindeglied war der Monarch, der die Einheit des Reiches verkörperte.

  • Kapitel

    „Unteilbar und Untrennbar“ – Der Gesamtstaat

    Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn war eine Realunion zweier Staaten, die auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Ausgleichs von 1867 beruhte. Die Verbindung manifestierte sich durch gemeinsame Institutionen und einen gemeinsamen Herrscher. In der Person Franz Josephs verfügte der Gesamtstaat über eine mehr als nur symbolische Klammer.