Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts versuchte man ein schriftlich fixiertes und allgemein anerkanntes Kriegsrecht zu schaffen. Erste Erfolge zeigten sich in den Jahren um die Jahrhundertwende. Das allgemein anerkannte Kriegsrecht zur Zeit des Ersten Weltkriegs bildeten die Genfer Konvention (1906) und die Haager Landkriegsordnung (1907).