Der Österreichisch-Ungarische Ausgleich 1867 verwandelte die Habsburgermonarchie in eine Verbindung zweier souveräner Staaten. Österreich-Ungarn stellte ein dualistisches System dar, in dem jede Reichshälfte mit einer eigenen Verfassung, Regierung und Volksvertretung ausgestattet war. Auch die Bürger und Bürgerinnen der einen Reichshälfte wurden in der anderen als Ausländer angesehen.