Einer der fundamentalen Unterschiede zwischen den beiden Teilstaaten der Doppelmonarchie nach dem Ausgleich von 1867 bestand darin, dass sich Ungarn, anders als die österreichische Reichshälfte, nicht als Vielvölkerreich definierte, sondern als magyarischer Nationalstaat.
Diese Website verwendet Cookies
Wir setzen technisch notwendige Cookies und Analyse-Cookies ein. Analyse-Cookies werden erst mit Ihrer Zustimmung und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Details zu den einzelnen Cookies finden Sie in den „Cookie-Einstellungen“. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.